http://www.deb-online.de/index.php/downl...%20und%20PO.pdf
1.6.4 Clubs, die während der laufenden Saison einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen oder für die von einem Gläubiger ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird, können an den Spielen der Endrunde und der Aufstiegs-Play-Offs zur 2. Bundesliga nicht teilnehmen, sofern der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht vor Beendigung der jeweiligen aktuell gespielten Runde zurückgenommen wird und/oder das Insolvenzverfahren nicht fortgeführt wird, d.h. Erledigung ohne Eröffnungsbeschluss bzw. Nichteröffnungsbeschluss findet.
Solche Clubs werden nach Abschluss der jeweiligen Runde auf den letzten Tabellenplatz gesetzt
bzw. stehen als Verlierer/Ausscheider der jeweiligen Runde fest und den Clubs, bei denen durch
das Ausscheiden Spiele entfallen, ist Schadensersatz zu leisten. Eine sportliche Qualifikation für die Oberliga, an deren Spielbetrieb teilgenommen wurde, besteht nicht mehr, d.h. diese Clubs können sich für die kommende Saison nur für einen Spielbetrieb unterhalb der Oberliga des für sie zuständigen LEV bewerben.